Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister neu ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes.
Unterlagen für standesamtliche trauung in österreich. Wenn Sie ÖsterreicherinÖsterreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind. Für die kirchliche Trauung benötigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis und Ihre Geburtsurkunde. Außerdem braucht jeder von Ihnen einen Taufschein und eine Meldebescheinigung.
Wenn beide ledig sind. Wollen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland heiraten muss in manchen Ländern ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis Gültigkeitsdauer sechs Monate vorgelegt werden. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt in Österreich bescheinigt dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können.
In Österreich Eine standesamtliche Eheschließung ist auch ohne Hauptwohnsitz in Österreich möglich. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als sechs Monate im Stan-desamt des. Wollen Sie in Österreich der Schweiz oder in Luxemburg heiraten kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen.
Um beim Zivilstandsamt das Gesuch für die Heirat einzureichen müssen Sie. Für österreichische Staatsbürger ledigen Standes sind in der Regel folgende Doku-mente beizubringen. Hier können Sie eine Auskunft beantragen.
Sollte einer von Ihnen nicht der Kirche angehören können Sie nach Zustimmung Ihrer. Das Formular Vorbereitung der Eheschliessung ausfüllen. Reisepass usw f Nachweis des Wohnsitzes - gegebenenfalls des Aufenthaltes für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben g Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung zBIng h eventuell Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder.
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Je nach Situation unterschiedliche Dokumente abgeben. Personalausweis dabei gilt es darauf zu achten dass die Dokumente noch gültig sind.
E Staatsbürgerschaftsnachweis bei Ausländerinnen. Für die Eheschließung in Österreich müssen dem Standesamt folgende Dokumente vorgelegt werden. Vor der kirchlichen Trauung müssen Sie standesamtlich heiraten oder die standesamtliche Trauung bereits angemeldet haben.
Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde. Diese Dokumente benötigen Sie in Ausnahmefällen für die standesamtliche Trauung. Denn Sie müssen Ihre Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung.